Neue Gesetze in Deutschland

Neues Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Teilen am 26. Juni 2024 in Kraft

Ca. 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, etwa 12 Millionen Menschen, haben keinen deutschen Pass.
Viele sind Deutschland eng verbunden und leben die Werte des Grundgesetzes.
Für sie wird es leichter, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, auch neben weiteren Staatsbürgerschaften.

Die Eckpunkte der Reform sind:

  • Die Bundesregierung will die Mehrstaatigkeit ermöglichen.
  • Es sollen Anreize zur Integration geschaffen werden. Es reicht künftig aus, wenn man vor der Einbürgerung fünf und bei besonders guter Integration drei Jahre hier gelebt hat.
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
  • Für ältere Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, können künftig mündliche Sprachkenntnisse ausreichen. Ein Einbürgerungstest ist dann nicht mehr erforderlich. Damit würdigt die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land.
  • Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung, wenn dies gegen wesentliche Werteaussagen des Grundgesetzes verstoßen würde (so. Mehrehe oder die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau).
  • Auch wenn jemand rassistisch oder antisemitisch oder allgemein menschenverachtend handelt oder sich äußert, kann er oder sie nicht eingebürgert werden. Dasselbe gilt bei schweren Straftaten.